Die Gewährleistung oder Mängelhaftung bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Auch beim Werkvertrag gibt es eine Gewährleistung für Mängel des hergestellten Werks. Von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ist die Garantie zu unterscheiden; diese ist insofern freiwillig, als es keine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe eines Garantieversprechens gibt. In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 1999/44/EG Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Die Gewährleistung besagt, dass die Produkte des Händlers bei Übergabe oder Lieferung an den Kunden frei von Sach- und Rechtsmängeln gewesen sind. Innerhalb der ersten sechs Monate liegt die Beweislast daher in der Regel beim Verkäufer. In der restlichen Zeit der Gewährleistung kehrt sich die Beweislast um.