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Dienstag, 15 Mai 2018
von Stephan Lamprecht

Was Sie bei einem Wasserschaden im Bad tun müssen

Wenn Decke oder Wand plötzlich nass werden, oder aber der Boden des Badezimmers zentimeterhoch unter Wasser steht, müssen Sie schnell handeln. Lesen Sie in diesem Beitrag, wie Sie sich richtig verhalten und wer den Schaden reguliert.

Wasserschaden? So reagieren Sie richtig.

Wasserschaden? So reagieren Sie richtig. In diesem Beitrag erfahren Sie mehr.

Es sind nicht nur extreme Wetterlagen, die dazu führen können, dass Wasser ins Haus eindringt. Häufig reicht bereits ein Versagen der Haustechnik oder auch schlicht Unachtsamkeit, etwa wenn das einlaufende Badewasser vergessen wurde. Aber wie reagiert man bei einem Wasserschaden im Bad am besten?


Es gibt zahlreiche Ursachen für Wasserschäden im Badezimmer

Neben der eigenen Unachtsamkeit gibt zahlreiche Möglichkeiten, wieso es zu einem Wasserschaden in Haus oder Wohnung kommen kann. Der Bruch eines Rohres in der Wand gehört hier zu den eher seltenen Ursachen, genauso wie das vom Nachbarn aus der oberen Etage sich im Gebäude verteilende Badewasser. Viel häufiger sind dagegen:

  • Undichte Fugen: Ist die Abdichtung zwischen Dusche oder Badewanne defekt, dringt Wasser in das Mauerwerk. Silikonfugen sind einem Alterungsprozess unterworfen und können im Laufe der Jahre ihre Dichtigkeit verlieren.

  • Undichte Armaturen: Auch an fachgerechten Armaturen nagt der Zahn der Zeit. Sie können kaputtgehen und Wasser tritt aus.

  • Defekter Siphon: Gar nicht selten wird der Siphon nach der Reinigung oder Wartung nicht korrekt zusammengesetzt. Eine Leckage ist die Folge.

  • Abfallende Schlauchverbindungen: Die Waschmaschine im Badezimmer kann ebenfalls für Überschwemmungen sorgen. Undichte Schläuche oder eine sich lösende Verbindung zum Wasserzulauf genügen bereits, um den Raum vollständig unter Wasser zu setzen.

Eine häufige Ursache für Wasserschäden: Undichte Schläuche an der Waschmaschine.

Eine häufige Ursache für Wasserschäden: Undichte Schläuche an der Waschmaschine.


Schnelles Handeln ist nötig

Es ist Eile geboten, was auch immer Ursache für den Schaden ist. Das ausgetretene Wasser muss so schnell wie möglich entfernt werden, um Folgeschäden zu begrenzen.

  1. Zuerst ist die Wasserzufuhr an Absperrventilen oder am Haupthahn zu unterbrechen. Das gilt allerdings nur dann, wenn es sich um einen akuten Wasserschaden handelt, der von Leitungswasser verursacht wurde. Bei einem undichten Siphon oder undichten Fugen bringt dies natürlich nichts.

  2. Um einen Kurzschluss zu vermeiden, ist es ratsam, alle elektrischen Geräte in Sicherheit zu bringen und wenn nötig auch die Stromversorgung des Badezimmers zu unterbrechen. Gerade Wasser in der Wand oder größere Mengen am Boden können in Kabelkanäle laufen.

  3. Ist der Raum soweit gesichert beginnen Sie damit, das auf dem Boden stehende Wasser aufzunehmen. Hier leistet beispielsweise ein Nass-Trocken-Sauger gute Dienste. Lappen und Eimer tun es aber genauso.


Besonders wichtig: Die richtige Trocknung des Raumes nach dem Schaden verhindert Schimmelbildung.

Besonders wichtig: Die richtige Trocknung des Raumes nach dem Schaden verhindert Schimmelbildung.

Ist das Wasser erst einmal beseitigt, muss die Ursache für den Wasserschaden gefunden und behoben werden. Zu den Aufräumarbeiten gehört auch die Trocknung des Raumes. Einfaches Lüften und Heizen genügt leider in den meisten Fällen nicht. Wenden Sie sich deswegen am besten an einen Sanitärfachmann. Er kann beurteilen, welche Maßnahmen jetzt notwendig sind, um die Bausubstanz vor weiteren Schäden zu bewahren. Die Trocknung des Raumes dürfen Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn es gilt unbedingt der Bildung von Schimmel vorzubeugen.

Je nach Ausmaß des Schadens ist dessen Beseitigung mit umfangreichen Arbeiten verbunden.

  • Drang das Wasser zum Beispiel durch die Randfugen unter den Estrich in die Dämmung ein, muss der befallene Fußboden unter Umständen vollständig ausgebaut und erneuert werden. Denn von allein kommt das Wasser dort nicht mehr heraus.

  • Auch eine Wandsanierung ist häufig ebenfalls notwendig. Fliesen und Putz müssen abgeschlagen, die Wand getrocknet und neu aufgebaut werden. Das kann etwa dann auch richtig teuer werden, wenn die bisher verwendeten Fliesen nicht mehr lieferbar sind. Die Arbeit mit speziellen Wandpaneelen für das Bad kann die Arbeiten beschleunigen.


Wer für den Wasserschaden aufkommt

Angesichts der drohenden Kosten fragen sich Haus- und Wohnungsbesitzer dann natürlich, wer für den entstandenen Schaden aufkommt. Je nach Ursache und Schaden spielen drei Versicherungen eine Rolle:

  • Die Hausratversicherung zahlt für Leckschäden, Rohrbrüche und Unfälle mit Waschmaschinen. Der Wasserschaden darf nur nicht durch die eigene Unachtsamkeit verursacht worden sein. Ausgeschlossen sind üblicherweise auch Schäden, die durch offengelassene Fenster oder eine ungenügende Belüftung entstanden sind.

  • Von der Haftpflichtversicherung sind Schäden abgesichert, die nicht das eigene Haus oder die eigene Wohnung betreffen. Läuft Wasser aus der Wohnung des Nachbarn in die eigenen vier Wände, muss dessen Haftpflichtversicherung diesen Schaden übernehmen. Sofern eine solche Versicherung abgeschlossen wurde. Sonst haftet der Verursacher persönlich.

  • Die Hausratversicherung kommt nur für Schäden an der Einrichtung (dem Hausrat) auf. Für Reparaturen, die nach dem Wasserschaden an der Wohnung oder dem Haus fällig sind, greift üblicherweise die Gebäudeversicherung des Eigentümers.


Kontakt:

Mail: sales@duschmeister.de
Telefon: 04102 / 80 39 20

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