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Freitag, 28 Oktober 2016
von Alexander Zarrouk

Altersgerechte Badsanierung: Welche Fördermittel gibt es?

Bei dem Thema altersgerechte Badsanierung unterscheiden wir zunächst in die „klassische Badsanierung“ und Umbau aufgrund der Einstufung in eine Pflegestufe. Widmen wir uns zunächst dem ersten Szenario:

Die klassische Badsanierung (altersgerechter Umbau)

Wer sein Bad von Grund auf sanieren möchte, muss Kosten zwischen 10.000 und 15.000 Euro einkalkulieren. Was viele nicht wissen: Barrierefreies und altersgerechtes Sanieren wird institutionell mit bis zu 50.000 Euro unterstützt. Zuständig sind unter anderem die Wohnbauförderprogramme der Länder, die  beispielsweise durch die KfW-Gruppe angeboten werden. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau vergibt Kredite, die durch einen verbilligten Sollzinssatz des Bundes attraktive Konditionen für den Bauherren ermöglichen.

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Eine bodengleiche Dusche ist nicht nur praktisch – sie sieht auch toll aus. Die Walk-In Dusche finden Sie in unserem Shop hier. Die bodengleiche Duschtasse „Superplan“ gibt’s hier.

Im Zuge des altersgerechten Umbaus können dann beispielsweise  die Anpassung der Sanitärobjekte und die Reduzierung von Barrieren übernommen werden (Stichwort barrierefreie Dusche). Auch die Verbreiterung von Türen kann finanziert werden. Dies ist dann sinnvoll, wenn man im Alter möglicherweise auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Weitere Informationen zu dieser Fördermöglichkeit findet man z.B. auch auf der Seite der Sächsischen AufbauBank.

Fördermittel durch die Krankenkasse

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Mit dem Rollstuhl duschen? Kein Problem mit einer bodengleichen Dusche!

Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln bei der Krankenkasse, aber vor allem der Pflegeversicherung, ist in aller Regel eine eingetragene Pflegestufe. Wurde diese gewährt stehen Ihnen einige Fördermittel zur Verfügung, denn dank einiger überfälligen Reformen im letzten Jahr haben sich diese Leistungen signifikant verbessert.

So wurden die Zuschüsse für Umbaumaßnahmen und Pflegehilfsmittel erhöht. Dies betrifft z.B. Rollstuhlrampen, begehbare Duschen oder die Verbreiterung von Türen. Von bisher bis zu 2.557,- Euro werden dies zukünftig bis zu 4.000,- Euro pro Maßnahme sein.

Mithilfe der Krankenkasse lassen sich in erster Linie Hilfsmittel wie Toilettenaufsätze, Stützklappgriffe, Duschhocker oder Badewannenlifte finanzieren.

Fördermittel durch die Pflegeversicherung

Im Rahmen von sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen können dann auch größere Maßnahmen, wie der Umbau einer Wanne oder einer ungeeigneten Dusche, in eine behindertengerechte, barrierefreie Dusche oder auch den Einbau eines neuen WCs durch die Pflegeversicherung realisiert werden. Und keine Sorge: In der Regel reichen dafür auch tatsächlich die 4.000,- Euro aus.

Tipp: Als Mieter können Sie durchaus Ihren Vermieter ersuchen, sich zu beteiligen und gegebenenfalls einen Betrag zu übernehmen, sollte die Förderhöchstmenge tatsächlich überschritten werden. Schließlich wird die Wohnung später deutlich besser und auch entsprechend teurer zu vermieten sein – denn eins ist sicher: Die Wohnqualität wird durch solche Maßnahmen in jedem Fall erhöht!

Weitergehende Infos zum Thema Badrenovierung/ -planung finden Sie hier und hier


Fazit:

Prüfen Sie Ihren Anspruch! Oft ist viel mehr möglich als Sie erwarten! Ein modernes, altersgerechtes Bad ist in jedem Fall eine Investition in die Zukunft – um so besser wenn Krankenkasse, Pflegeversicherung und / oder KfW dabei helfen. Bei Duschmeister sind sie in jedem Fall an der richtigen Adresse wenn es um die geeignete Dusche geht, schauen Sie in unserem Shop vorbei oder rufen Sie uns an unter 04102 / 80 39 20 (werktags von 8 – 17 Uhr).


Kontakt:

Mail: sales@duschmeister.de
Telefon: 04102 / 80 39 20

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