Badsanierung – mit Zuschuss vom Staat
Im Durchschnitt verbringen die Deutschen rund 40 Minuten pro Tag im Bad. Aber nicht immer ist das ein reines Vergnügen. Laut einer Statistik aus dem Jahr 2012 sind immerhin 27 Prozent der Bäder 25 Jahre und älter. Von Wellness also keine Spur. Wer endlich sein Badezimmer sanieren möchte, kann auf staatliche Zuschüsse bauen.
Staatliche Fördermittel für die neue Dusche oder ein neues WC? Was Eigentümer überraschen dürfte, ist tatsächlich so. Wer sein Bad saniert, kann entweder Zuschüsse zur Renovierungssumme beantragen oder ein preisgünstiges Darlehen in Anspruch nehmen. Und angesichts der Kosten zwischen 10.000 und 20.000 Euro für eine Badsanierung dürfte jede Förderung willkommen sein.
Im Fokus der staatlichen Zuwendungen steht allerdings nicht das Wohlbefinden der Bewohner. Wer sein Badezimmer aber barrierefrei umgestalten lässt, kann die baulichen Maßnahmen fördern lassen. Ein solcher altersgerechter Umbau steigert nebenbei eigentlich immer auch den Bewegungskomfort und die Wohnqualität.
Die Förderung der Baumaßnahmen erfolgt durch die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Der Antrag für die Förderung eines altersgerechten Umbaus kann unabhängig vom Alter des Antragstellers erfolgen. Den Antrag stellen dürfen:
- Private Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten,
- Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen und
- Mieter. Diese allerdings nur mit Zustimmung des Vermieters.
Diese Umbauten sind förderungsfähig
Auf Kosten des Staates die ungeliebten Fliesen austauschen – das bleibt ein Traum für Immobilienbesitzer. Gefördert werden aber:
- Aufteilung des Grundrisses bzw. Anpassung des Raumes
- Anbringung von Stütz- und Halteelementen
- Einbau oder Schaffung bodengleicher bzw. begehbarer Duschplätze
- Austausch von Sanitärobjekten (zum Beispiel WC oder Waschbecken)
- Modernisierung von Bedienelementen
Damit die Förderung aber auch klappt, sind einige Voraussetzungen gerade auch bei der Planung und beim Einbau der neuen Elemente zu berücksichtigen.
Diese Voraussetzungen müssen bei der Badsanierung erfüllt sein
Grundsätzlich müssen alle Arbeiten von einem Fachunternehmen ausgeführt werden. Dabei gelten die Anforderungen der DIN 18040-2. An technischen Voraussetzungen ist zu beachten:
- Das Bad muss eine Mindestgröße von 1,80 x 2,20 Meter haben. Kann das nicht eingehalten werden, muss vor den Sanitärobjekten eine Bewegungsfläche von mindestens 0,9 Meter Breite und 1,20 Tiefe vorhanden sein. Die Idee dahinter ist, dass der Bewohner auch mit einem Rollstuhl noch an alle Elemente gelangen soll. Die Bewegungszonen dürfen sich aber überlappen.
- Der Einbau einer bodengleichen Dusche ist Pflicht. Sie muss mit rutschfestem Belag ausgestattet sein. Ist das nicht möglich, darf der Höhenunterschied zwischen Dusche und Boden maximal 20 Millimeter betragen.
- Das WC muss höhenverstellbar sein.
- Die Badewanne darf nur eine Einstiegshöhe von 50 Zentimetern besitzen. Als Alternative dazu kommt entweder eine Wanne mit einem seitlichen Türeinstieg infrage. Oder ein Modell, das mit einem mobilen Liftsystem unterfahren werden kann.
- Das Waschbecken muss mindestens 48 Zentimeter tief sein und der Knieraum muss frei bleiben.
Zusätzlich muss die Nachrüstung des Raumes mit einem Sicherheitssystem möglich sein.
So viel Geld gibt es vom Staat
Die Förderung vom Staat wird auf zwei verschiedenen Wegen angeboten.
Es kann der Umbau gefördert werden, d.h., es wird ein Zuschuss zu den entstehenden Kosten gezahlt. Das KfW-Programm 455 widmet sich dem altersgerechten Umbau. Geht es nur um das Badezimmer, also um Einzelmaßnahmen, gibt es einen Zuschuss von 10% der förderfähigen Kosten. Dies dürfen aber nicht mehr als 5.000 Euro pro Wohneinheit sein. Ausgezahlt wird die Förderung erst ab Beträgen von 200 Euro, d.h. die Summe, die der Eigentümer investiert, muss mindestens 2000 Euro betragen.
Als Alternative gibt es auch einen Kredit (KfW 159), der besonders günstig verzinst ist. Während das Geld der Förderung behalten werden kann, muss das Darlehen natürlich zurückgeführt werden. Das Programm selbst stellt bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit zur Verfügung.
So erhalten Sie die Förderung für die Badsanierung
- Ob Kredit oder Förderung: Wichtig ist, dass die entsprechenden Anträge vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden. Zunächst sollte der Umbau also ganz normal geplant werden. Damit wird am besten ein Fachmann beauftragt, der sich auch mit den Förderungsmöglichkeiten auskennt. Informationen zu solchen Sachverständigen finden Sie bei der Bundesarchitektenkammer (BAK), der Bundesingenieurkammer (BIngK) und beim Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK).
- Die Antragsunterlagen für den Zuschuss gibt es direkt bei der KfW online. Kredite werden nur über Finanzierungspartner vergeben. Das ist üblicherweise die Hausbank.
- Sobald die Zusage über die Förderung oder den Kredit vorliegt, wird mit den baulichen Veränderungen begonnen.
- Um nach erfolgreichem Umbau die Förderung zu erhalten, muss das Handwerk die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen schriftlich im Verwendungsnachweise bestätigen. Außerdem müssen die Rechnungen in Kopie eingereicht werden. Die Rechnungsbeträge sind per Überweisung zu bezahlen. Auch für das Darlehen ist ein entsprechender Nachweis gegenüber der Hausbank zu erbringen.
Fazit:
Wer sein Badezimmer barrierefrei gestalten möchte, sollte sich über mögliche staatliche Zuschüsse für die Badsanierung informieren. Es lohnt sich! Der beste Weg, um an Fördermittel zu gelangen, ist es, einen Fachmann bei der Badplanung zu Rate zu ziehen, der Ihnen vor den Umbaumaßnahmen Ihre Optionen aufzeigt und Sie beim Ausfüllen der verschiedenen Förderanträge unterstützt.
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